Heikle Forschung am Menschen
    Humanforschungsgesetz im Parlament

    Stand 2010:

    • März: Abstimmung über den Verfassungsartikel im März 2010: Artikel wurde angenommen
    • Herbst: Kommissionsberatung Nationalrat beendet, zweite Lesung im Jan. 2011, Debatte im Nationalrat im März 2011


    Stand 2011:
     

    • März: Der Nationalrat lehnt es mit einer Stimme Unterschied ab, im Zweckartikel des Gesetzes die Forschungsfreiheit höher einzustufen als der Schutz der Menschenwürde. Die Forschungsfreiheit wird zwar genannt, aber "nur" subsidiär. 
      Und das ist richtig so.

     



     

    Aufruf 

    Die Information des Basler Appells im Vorfeld der Abstimmung vom 25. September 2009:

    Forschung an Urteilsunfähigen zementiert

    Heute wurde der Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen von beiden Räten mehrheitlich angenommen. Das Volk wird nun voraussichtlich
    Anfang März darüber entscheiden, ob die fremdnützige Forschung an urteilsunfähigen Menschen in der Schweiz erlaubt sein soll. Der Basler
    Appell gegen Gentechnologie wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass die Grundrechte der betroffenen Menschen auch weiter gewahrt werden und ruft deshalb zur Ablehnung des Verfassungsartikels auf.

    Wie es nicht anders zu erwarten war, nahm der Ständerat den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen heute in der Schlussabstimmung einstimmig an. Nicht so der Nationalrat: Dort wurde der Artikel mit immerhin 61 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen verabschiedet. Der Basler Appell gegen Gentechnologie hatte bereits die Debatten im Parlament kritisch begleitet und eine ausführliche Stellungnahme ausgearbeitet.
    Ausserdem rief er die eidgenössischen Räte mehrfach dazu auf, den ethisch fragwürdigen Verfassungsartikel zumindest in der ausführlichen Form, wie er jetzt zementiert wurde, abzulehnen.

    Immerhin hat nun das Volk das letzte Wort: Vermutlich am 7. März 2010 wird darüber abgestimmt werden, ob die fremdnützige Forschung an urteilsunfähigen Menschen entgegen verfassungsrechtlich garantierter Grundrechte in der Schweiz legalisiert werden soll. Dies heisst im Klartext, dass die ethisch stark umstrittene Forschung an Demenzkranken oder etwa geistig Behinderten erlaubt werden soll, auch wenn die Betroffenen von den Forschungsresultaten nicht profitieren. Damit wird die besondere Schutzwürdigkeit dieser Personen verneint. Die Zustimmung zur Teilnahme an solchen Projekten wird in der Regel von den Angehörigen erteilt. Dies ist besonders kritisch, weil das Schweizer Recht verlangt, dass das Wohl unmündiger Personen niemals dem möglichen Nutzen eines Forschungsprojekts für die Gesellschaft im Allgemeinen unterstellt werden darf.

    Die vom Basler Appell gegen Gentechnologie geforderte breite Diskussion der Problematik in der Öffentlichkeit hat kaum stattgefunden. Es bleibt zu
    hoffen, dass die Stimmberechtigten die ethisch-moralische Tragweite eines solchen Verfassungsartikels trotzdem realisieren und Bundesrat und Parlament mit einer Ablehnung der Vorlage in ihre Schranken weisen werden. Der Basler Appell wird versuchen, die dringend notwendige Debatte zu lancieren ­ und ruft dazu auf, den ethisch verwerflichen Entwurf des Verfassungsartikels über die Forschung am Menschen im Frühjahr zu bodigen.

    www.baslerappell.ch
     
     
    Verfassung Gesetz
    Artikel-Entwurf Gesetzes-Entwurf
    Erläuterungen des Bundes Erläuterungen des Bundes
    Sept. 2007: Botschaft ans Parlament:
    -> Medienmitteilung des EDI. 
    "Verbesserung" in Richtung Bioethik.

    Feb. 2007: Ergebnis der Vernehmlassung:
    -> Bericht des Bundesamts für Gesundheit
    Wenig Bereitschaft zur Verbesserung.
    9/2008:
    Nationalrat will nur Kompetenznorm.
    Kein Forschungsverbot an urteilsunfähigen Menschen. Theoretisch ist somit ein Verbot noch auf Gesetzesstufe möglich.


    1.2.2006-9/2008:
    Gesetzgebung/Vernehmlassung für das Humanforschungsgesetz und den Verfassungsartikel.

    28.4.2006:  Protestrücktritt aus Ethikkommission:
    Aus Protest gegen den Entwurf des Humanforschungsgesetzes, hat Carola Meier-Seethaler ihren Rücktritt aus der Nationalen Ethikkommission erklärt. Meier-Seethaler kritisierte die «einseitige Tendenz, mit dem Gesetz günstige Rahmenbedingungen für die Forschung zu schaffen». (inl)
    Quelle: Der Bund, 28.4.2006
     

    28.5.2006: Stellungnahmen zur Humanforschung:
     
    vom Komitee von Mitgliedsorganisationen
    Medienmitteilung
    Vernehmlassungsantwort
    Basler Appell Forum GenAu