Humanforschungsgesetz
im Parlament
Stand
2010:
-
März:
Abstimmung über den Verfassungsartikel im März 2010: Artikel
wurde angenommen.
-
Herbst:
Kommissionsberatung Nationalrat beendet, zweite Lesung im Jan. 2011, Debatte
im Nationalrat im März 2011
Stand
2011:
-
März: Der
Nationalrat lehnt es mit einer Stimme Unterschied ab, im Zweckartikel des
Gesetzes die Forschungsfreiheit höher einzustufen als der Schutz der
Menschenwürde. Die Forschungsfreiheit wird zwar genannt, aber "nur"
subsidiär.
Und das ist richtig so.
Aufruf
Die Information des Basler Appells
im Vorfeld der Abstimmung vom 25. September 2009:
Forschung an Urteilsunfähigen
zementiert
Heute wurde der Verfassungsartikel
über die Forschung am Menschen von beiden Räten mehrheitlich
angenommen. Das Volk wird nun voraussichtlich
Anfang März darüber entscheiden,
ob die fremdnützige Forschung an urteilsunfähigen Menschen in
der Schweiz erlaubt sein soll. Der Basler
Appell gegen Gentechnologie wird
sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass die Grundrechte der betroffenen
Menschen auch weiter gewahrt werden und ruft deshalb zur Ablehnung
des Verfassungsartikels auf.
Wie es nicht anders zu erwarten war,
nahm der Ständerat den Verfassungsartikel über die Forschung
am Menschen heute in der Schlussabstimmung einstimmig an. Nicht so der
Nationalrat: Dort wurde der Artikel mit immerhin 61 Gegenstimmen und 18
Enthaltungen verabschiedet. Der Basler Appell gegen Gentechnologie hatte
bereits die Debatten im Parlament kritisch begleitet und eine ausführliche
Stellungnahme ausgearbeitet.
Ausserdem rief er die eidgenössischen
Räte mehrfach dazu auf, den ethisch fragwürdigen Verfassungsartikel
zumindest in der ausführlichen Form, wie er jetzt zementiert wurde,
abzulehnen.
Immerhin hat nun das Volk das letzte
Wort: Vermutlich am 7. März 2010 wird darüber abgestimmt werden,
ob die fremdnützige Forschung an urteilsunfähigen Menschen entgegen
verfassungsrechtlich garantierter Grundrechte in der Schweiz legalisiert
werden soll. Dies heisst im Klartext, dass die ethisch stark umstrittene
Forschung an Demenzkranken oder etwa geistig Behinderten erlaubt werden
soll, auch wenn die Betroffenen von den Forschungsresultaten nicht profitieren.
Damit wird die besondere Schutzwürdigkeit dieser Personen verneint.
Die Zustimmung zur Teilnahme an solchen Projekten wird in der Regel von
den Angehörigen erteilt. Dies ist besonders kritisch, weil das Schweizer
Recht verlangt, dass das Wohl unmündiger Personen niemals dem möglichen
Nutzen eines Forschungsprojekts für die Gesellschaft im Allgemeinen
unterstellt werden darf.
Die vom Basler Appell gegen Gentechnologie
geforderte breite Diskussion der Problematik in der Öffentlichkeit
hat kaum stattgefunden. Es bleibt zu
hoffen, dass die Stimmberechtigten
die ethisch-moralische Tragweite eines solchen Verfassungsartikels trotzdem
realisieren und Bundesrat und Parlament mit einer Ablehnung der Vorlage
in ihre Schranken weisen werden. Der Basler Appell wird versuchen, die
dringend notwendige Debatte zu lancieren und ruft dazu auf, den ethisch
verwerflichen Entwurf des Verfassungsartikels über die Forschung am
Menschen im Frühjahr zu bodigen.
www.baslerappell.ch
Verfassung |
Gesetz |
Artikel-Entwurf |
Gesetzes-Entwurf |
Erläuterungen
des Bundes |
Erläuterungen
des Bundes |
Sept. 2007:
Botschaft ans Parlament:
-> Medienmitteilung
des EDI.
"Verbesserung" in Richtung Bioethik. |
Feb. 2007: Ergebnis der Vernehmlassung:
-> Bericht
des Bundesamts für Gesundheit
Wenig Bereitschaft zur Verbesserung. |
9/2008:
Nationalrat will nur Kompetenznorm.
Kein Forschungsverbot an urteilsunfähigen
Menschen. Theoretisch ist somit ein Verbot noch auf Gesetzesstufe möglich. |
|
1.2.2006-9/2008:
Gesetzgebung/Vernehmlassung für
das
Humanforschungsgesetz und den Verfassungsartikel.
28.4.2006: Protestrücktritt
aus Ethikkommission:
Aus Protest gegen den Entwurf des
Humanforschungsgesetzes, hat Carola Meier-Seethaler ihren Rücktritt
aus der Nationalen Ethikkommission erklärt. Meier-Seethaler kritisierte
die «einseitige Tendenz, mit dem Gesetz günstige Rahmenbedingungen
für die Forschung zu schaffen». (inl)
Quelle: Der Bund,
28.4.2006
28.5.2006: Stellungnahmen zur Humanforschung: