Medienmitteilung vom 28. Mai 2006       -> PDF-Version
     

    Entwurf zur Regelung der Forschung am Menschen: Eine Provokation !

    Das Komitee zum Schutz der Menschenwürde, ein Dachverband aus verschiedenen gentechnik- und medizinkritischen Organisationen, weist den in die Vernehmlassung gegangenen Entwurf für einen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen und das dazugehörige Humanforschungsgesetz aus grundsätzlichen Erwägungen zurück.
    In den vom Bund geplanten Bestimmungen wird die Forschungsfreiheit zum Teil gleich stark gewichtet wie der Schutz der Persönlichkeit und die Würde des Menschen. Das ist ein Skandal!

    Die vorgeschlagenen Regelungen widersprechen sowohl der Bundesverfassung, welche der Menschenwürde oberste Priorität einräumt, als auch sämtlichen internationalen Menschenrechtsübereinkommen. Die Gefahr ist gross, dass die Schweiz Vorreiterin wird für eine unheilvolle Aushöhlung der Menschenrechte: Kein anderer Staat hat sich bisher erlaubt, in seiner Verfassung festzuschreiben, dass Forschung an einem Menschen auch dann durchgeführt werden darf, wenn dieser sich dagegen wehrt. Selbst die vielkritisierte Biomedizin-Konvention des Europarates geht niemals so weit!

    Wir hoffen, dass der vorliegende Entwurf zurückgenommen wird. Trotz unserer grundsätzlichen Kritik machen wir auch konkrete Anregungen zur Verbesserung der geplanten Bestimmungen.
    Hier die wichtigsten Punkte unserer Stellungnahme:

    • Das Gesetz muss die sogenannt fremdnützige Forschung an Einwilligungsunfähigen verbieten.
    • Das Gesetz muss den Ethikkommissionen die Kompetenz geben, nach ethischen Kriterien und letztinstanzlich zu entscheiden. Die Zurückstufung der Ethikkommissionen zu Rechtskommissionen, die bloss die Übereinstimmung der Forschungsprojekte mit geltendem Recht überprüfen, ist abzulehnen.

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    -> umfassende Vernehmlassungsantwort