Medienmitteilung vom 28. Mai 2006 -> PDF-Version Entwurf zur Regelung der Forschung am Menschen: Eine Provokation ! Das Komitee zum Schutz der Menschenwürde,
ein Dachverband aus verschiedenen gentechnik- und medizinkritischen Organisationen,
weist den in die Vernehmlassung gegangenen Entwurf für einen Verfassungsartikel
über die Forschung am Menschen und das dazugehörige Humanforschungsgesetz
aus grundsätzlichen Erwägungen zurück.
Die vorgeschlagenen Regelungen widersprechen sowohl der Bundesverfassung, welche der Menschenwürde oberste Priorität einräumt, als auch sämtlichen internationalen Menschenrechtsübereinkommen. Die Gefahr ist gross, dass die Schweiz Vorreiterin wird für eine unheilvolle Aushöhlung der Menschenrechte: Kein anderer Staat hat sich bisher erlaubt, in seiner Verfassung festzuschreiben, dass Forschung an einem Menschen auch dann durchgeführt werden darf, wenn dieser sich dagegen wehrt. Selbst die vielkritisierte Biomedizin-Konvention des Europarates geht niemals so weit! Wir hoffen, dass der vorliegende Entwurf
zurückgenommen wird. Trotz unserer grundsätzlichen Kritik machen
wir auch konkrete Anregungen zur Verbesserung der geplanten Bestimmungen.
-> umfassende Vernehmlassungsantwort |